Geldwäschegesetz Zentralregulierung
Rücknahme der Freistellungen für Zentralregulierer
Die Rücknahme der Geldwäschegesetz-Freistellung für Zentralregulierer
Ab dem 10. Juli 2027 treten neue regulatorische Vorgaben der BaFin in Kraft. Für zahlreiche Verbundgruppen und Einkaufskooperationen bedeutet dies: Die bisherigen Freistellungen für die Zentralregulierung (ZR) entfallen. Daraus ergeben sich erhebliche Anpassungsbedarfe, um weiterhin rechtssicher und effizient agieren zu können. Die DZB BANK und die AKTIVBANK stehen Ihnen als erfahrene Partner zur Seite. Gemeinsam bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Zentralregulierung und das auf Basis von über 35 Jahren Expertise in der bankgestützten Zentralregulierung.
Erste Handlungsempfehlungen liegen bereits vor und helfen Ihnen, sich optimal auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten. Profitieren Sie von unserem Know-how und lassen Sie sich individuell beraten, um Ihre Zentralregulierung zukunftssicher aufzustellen. Vertrauen Sie auf unsere bewährten Lösungen und unseren persönlichen Service. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie auch nach dem 10. Juli 2027 Ihre Geschäftsprozesse effizient, sicher und gesetzeskonform fortführen können.
Kontaktieren Sie uns
⇒ Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie unnötige Risiken! Wir unterstützen Sie bei allen Schritten der Umstellung und stehen Ihnen als starker Partner zur Seite.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Gerhard Glesel
Mitglied des Vorstandes
AKTIVBANK AG
gerhard.glesel@aktivbank.de
FAQ Rücknahme Freistellung Geldwäschegesetz
Rücknahme der Geldwäschegesetz (GwG)-Freistellung durch die BaFin. Was Zentralregulierer jetzt wissen und tun müssen:
Was hat die BaFin zur Rücknahme von Freistellungen im Geldwäschegesetz (GwG) beschlossen, und wie sieht die Regelung konkret aus?
Die BaFin hat am 30.06.2025 eine finale Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der sämtliche Freistellungen von Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) aufgehoben werden. Ab Juli 2027 gilt für Zentralregulierer, Verbundgruppen und Einkaufskooperationen die volle Geldwäschepflicht, ohne Ausnahmen. Das bedeutet: Alle Pflichten des GwG müssen vollständig, standardisiert und in voller Tiefe umgesetzt werden. Es gibt keine Sonderregelungen oder Ausnahmen mehr.
Warum werden die GwG-Freistellungen für Zentralregulierer aufgehoben?
Die bisherigen nationalen Ausnahmen standen im Widerspruch zur europäischen Harmonisierung der Geldwäschebekämpfung.
Mit der EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 sind nationale Freistellungen künftig nicht mehr zulässig. Ziel ist ein einheitlicher, risikobasierter und europaweit vergleichbarer AML-Standard.
Deutschland ist verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen.
Welche Fristen gelten für die Zentralregulierung durch die neue BaFin-Regelung? Wichtige Termine im Überblick
Datum | Ereignis |
31.05.2024 | Verabschiedung der EU-Geldwäscheverordnung |
19.06.2024 | Veröffentlichung im EU-Amtsblatt |
06.06.2025 | Veröffentlichung der BaFin-Konsultation |
20.06.2025 | Ende der Konsultationsfrist |
30.06.2025 | Bekanntmachung der finalen Allgemeinverfügung durch die BaFin |
10.07.2027 | Inkrafttreten der EU-Geldwäscheverordnung und Wirksamkeit der Rücknahme |
Wer ist von der Rücknahme der GwG-Freistellung betroffen?
Die Rücknahme betrifft alle Verpflichteten nach dem GwG, die bisher von Freistellungen profitiert haben, insbesondere:
- Zentralregulierende Genossenschaften und Verbundgruppen
- Einkaufskooperationen
- Bestimmte Finanzdienstleister
- Anbieter von E-Geld-Produkten
- Teile des Nicht-Finanzsektors
Was müssen betroffene Unternehmen wie Zentralregulierer, Verbundgruppen und Einkaufskooperationen jetzt tun?
Bis zum 10. Juli 2027 gilt eine Übergangsfrist. Unternehmen sollten:
- Prüfen, ob sie von der Rücknahme betroffen sind
- Bestehende Prozesse und IT-Systeme anpassen
- Risikoanalysen aktualisieren
- Die Einhaltung der neuen Sorgfaltspflichten sicherstellen
Welche Herausforderungen entstehen durch die neuen BaFin-Regeln für die Zentralregulierung?
- Erhöhter organisatorischer und finanzieller Aufwand
- Anpassung interner Prozesse und Kontrollsysteme
- Notwendigkeit, mehr Daten und Informationen zu erfassen und zu überwachen
Wie können Zentralregulierer trotz Wegfall der Geldwäschegesetz-Freistellung reibungslos weiterarbeiten? Gibt es Lösungen oder Handlungsempfehlungen?
Ja, es gibt Lösungen und Handlungsempfehlungen! Die AKTIVBANK AG bietet gemeinsam mit der DZB BANK gezielte Unterstützung für zentralregulierende Genossenschaften, Verbundgruppen und Einkaufskooperationen. Profitieren Sie von über 35 Jahren Erfahrung in der bankgestützten Zentralregulierung und erhalten Sie eine effiziente Lösung für die neuen Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch, um individuelle Lösungsansätze für Ihre Organisation zu besprechen.
Hinweis
Dieses FAQ dient der allgemeinen Information über die aktuelle Lage im Bereich der Geldwäscheprävention. Er stellt keine rechtliche Beratung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung durch fachkundige Stellen.
Quellen
2025, BaFin: Anhörung zur Allgemeinverfügung bezüglich der Rücknahme von Freistellungen von Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG)
2025, BaFin: Geldwäschegesetz: BaFin nimmt Freistellungen zurück
2024, EUR-Lex: VERORDNUNG (EU) 2024/1624